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Allgemeine Geschäftsbedingungen
CultVans GmbH
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CultVans GmbH, Zelgstrasse 4, 9030 Abtwil SG (nachfolgend „CultVans“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von CultVans mit ihren Kunden.
CultVans bietet Leistungen an im Bereich individueller Camper-Ausbau (Komplett- und Teilausbauten) sowie hierfür Beratung und Servicearbeiten. Zudem bietet CultVans ihren Kunden Ausbaumaterial für Selbstausbauer (nachfolgend „Material“) zum Kauf an. CultVans besitzt und betreibt dafür die Website www.cultvans.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit CultVans geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CultVans.
Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Leistungen von CultVans und bei der Nutzung von www.cultvans.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von CultVans
Prospekt- und Werbematerial von CultVans sowie die Website www.cultvans.ch beinhalten Informationen über Ausbauleistungen und Material. Angebots- und Preisänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. CultVans bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann CultVans weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise brutto in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Ausbauleistungen behält sich CultVans entsprechende Preisanpassungen vor, wenn sich im Laufe der Auftragsausführung Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Rohstoffknappheit, neuer technischer Normen, zusätzliche oder höhere Steuern, Zollerhöhungen und Währungsschwankungen ergeben.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.
4. Vertragsabschluss
Bei Ausbauleistungen kommt der Vertragsabschluss zustande, wenn CultVans die Auftragserteilung des Kunden schriftlich bestätigt. Offerten von CultVans haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen seit Ausstellung. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von CultVans angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt.
Beim Material kommt der Vertrag mit Zustellung der schriftlichen Bestellbestätigung von CultVans oder mit der Übergabe an den Kunden zustande.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht oder das bestellte Material nicht oder nicht vollständig geliefert werden kann, ist CultVans berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei CultVans eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden anteilsmässig zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde anteilsmässig von der Zahlungspflicht befreit. CultVans ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, die von CultVans in Rechnung gestellten Beträge gemäß Werkvertrag oder gemäß Angabe auf der jeweiligen Rechnung zu bezahlen.
Eine Mängelrüge berechtigt nicht zum Zurückbehalten des vereinbarten Entgelts.
Wird die Rechnung nicht angegebener Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
CultVans behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Teilzahlungen oder Vorauskasse (Akontozahlungen) zu verlangen.
Bei Nichtbezahlung innert Frist ist CultVans berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern, das betreffende Fahrzeug einzubehalten und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen von CultVans hat der Kunde zu vergüten, ebenfalls der Gegenwert der bis zu diesem Zeitpunkt für den Umbau bereits bestelltes Material, welches innert nützlicher Frist nicht anderweitig verwendet werden kann
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen CultVans ist nicht zulässig.
6. Vertragsrücktritt
Bei Ausbauleistungen kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls hat er die bei CultVans bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen und von CultVans für den Umbau bereits bestelltes Material, welches innert nützlicher Frist nicht anderweitig verwendet werden kann, zu vergüten.
7. Lieferung und Gewährleistung beim Material
Beim Material holt der Kunde die Ware nach Absprache am Sitz von CultVans ab.
Mit der Übergabe an den Kunden gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
CultVans haftet nicht für allfällige Schäden, welche durch eine verspätete Übergabe an den Kunden entstehen.
Bei Lagermaterial ist mit einer Lieferzeit von 3 bis 5 Werktagen zu rechnen. In Ausnahmefällen kann diese Lieferzeit überschritten werden. Der Kunde wird über eine längere Lieferzeit benachrichtigt.
Bei Material, welche speziell für den Kunden hergestellt wird, richtet sich die Lieferzeit nach der vorab von CultVans kommunizierten Dauer.
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Material nach der Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel, für die CultVans Gewähr leistet, innert zwei Werktagen schriftlich per Brief oder E-Mail an CultVans Anzeige zu machen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.
Ergibt sich bei der Prüfung durch CultVans, dass das Material keine feststellbaren Mängel aufweist oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann CultVans die Umtriebe oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
CultVans liefert Material in einwandfreier Qualität. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt CultVans während der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Materials.
Es liegt im Ermessen von CultVans, die Gewährleistung durch gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung von CultVans erfassts allein das gelieferte Material. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind der Einbau des Materials und dessen Funktion nach dem Einbau, die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemäßer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äußere Umstände zurückzuführen sind.
8. Pflichten von CultVans bei Ausbauleistungen
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt CultVans ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Ausbauleistung gemäß Offerte. Für alle Leistungen gilt der Sitz von CultVans als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Der Kunde anerkennt, dass sich vereinbarte (Ablieferungs-)Termine infolge Krankheit oder Personalmangel entsprechend nach hinten verschieben können. Jegliche Haftung von CultVans hierfür wird ausdrücklich wegbedungen.
Der Kunde kann im Nachhinein Mehr- oder Minderleistungen wünschen. Diese werden durch CultVans berücksichtigt und umgesetzt, sofern technisch möglich und machbar. Der Entscheid über die Umsetzung von Mehrleistungen liegt allein bei CultVans. Mehrleistungen werden entsprechend verrechnet. Minderleistungen werden rückvergütet, sofern das dafür vorgesehene Material anderweitig verwendet werden kann.
CultVans hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemäßen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
9. Pflichten und Rechte des Kunden bei Ausbauleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Ausbauleistung durch CultVans erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Er hat das auszubauende Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort CultVans zu übergeben.
Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat CultVans jegliche im Zusammenhang mit der Ausbauleistung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit den Werkfortschritt zu überwachen und von CultVans über die ausgeführten und geplanten Arbeiten Auskunft zu erhalten.
10. Lieferung bei Ausbauleistungen
CultVans kann keinen Fertigstellungstermin garantieren. Die angegebenen Liefertermine sind Schätzungen und können je nach Arbeit und Situation ändern. Dem Kunden werden mögliche Liefertermine regelmässig mitgeteilt und voraussehbare Verzögerungen werden kommuniziert. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz.
11. Gewährleistung bei Ausbauleistungen
Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde die ausgeführten Arbeiten zu prüfen und allfällige Mängel CultVans innert fünf Arbeitstagen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeiten als genehmigt. Es steht in der Wahl von CultVans, die Arbeiten nachzubessern oder vom Entgelt einen dem Minderwert entsprechenden Abzug zu machen. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die dem Kunden bei Mangelhaftigkeit des Werkes gegebenen Rechte fallen dahin, wenn er durch Weisungen, die er entgegen den ausdrücklichen Beratungen von CultVans über die Ausführung erteilte, oder auf andere Weise die Mängel selbst verschuldet hat.
Mängel, die bei der Ablieferung des Werkes bei einer ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren, hat der Kunde sofort anzuzeigen, ansonsten die Arbeiten auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Die Ansprüche des Kunden hinsichtlich solcher Mängel verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Ablieferung des Werkes.
Für vom Kunden beigebrachte Teile übernimmt CultVans keine Gewährleistung. Der Einbau solcher Teile durch CultVans erfolgt auf Risiko des Kunden. Müssen solche Teile durch CultVans ersetzt werden, werden die Kosten hierfür dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es steht CultVans zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Werk repariert oder ersetzt wird oder ob dem Kunden die anteilsmässigen Kosten zurückerstattet werden. Jegliche darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Haftung
CultVans schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen CultVans und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. CultVans haftet insbesondere nicht für vom Kunden selbst vorgenommene Arbeiten und Abänderungen sowie für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
13. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch CultVans, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist CultVans während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann CultVans vom Vertrag zurücktreten. CultVans hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Leistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
14. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden ist CultVans wichtig. CultVans nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. CultVans verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Kunde ist damit einverstanden, dass CultVans seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an CultVans.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von CultVans, einsehbar auf www.cultvans.ch, verwiesen.
15. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschließlich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
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Der Gerichtsstand ist St. Gallen.
Abtwil, 1. November 2024